Ewiger Krieger

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Der für das Attribut „Has description“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Du streitest für ein höheres Ziel. Für eine gerechte Sache. Diese Pflicht kann nicht einmal der Tod auslöschen. Wenn du getötet wirst kannst du diese Sonderfähigkeit abgeben, um dich selbst wiederzubeleben. Du erhebst dich dann am Ort an dem du gestorben bist. Du hast wieder volle Blutpunkte und behältst alle anderen Sonderfähigkeiten die du evtl. besitzt. Die Zahl deiner Magiepunkte bleibt unverändert.</br></br>Die Wiederbelebung als „Ewiger Krieger“ kannst du beliebig früh oder spät nachdem du gestorben bist nutzen. Bist du im Kampf gefallen, so könntest du dich zum Beispiel augenblicklich nachdem du erschlagen wurdest wieder (mit vollen Blutpunkten!) erheben und sofort weiter gegen deine Mörder kämpfen. Genau so gut kannst du aber auch zunächst am Ort deines Todes verweilen, um zum Beispiel auf jemanden mit dem Zauber „Hauch des Lebens“ zu warten.Du verlierst diese Sonderfähigkeit, wenn Du stirbst und als „Wandernde Seele“ wiederbelebt wirst. Sonderfähigkeiten können nicht weitergegeben oder gestohlen werden. Wird ein Erkennen des Wesens der Dinge-Zauber auf Dich angewandt, so musst Du den Besitz dieser Sonderfähigkeit bekannt geben.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Du streitest für ein höheres Ziel. Für eine gerechte Sache. Diese Pflicht kann nicht einmal der Tod auslöschen. Wenn du getötet wirst kannst du diese Sonderfähigkeit abgeben, um dich selbst wiederzubeleben. Du erhebst dich dann am Ort an dem du gestorben bist. Du hast wieder volle Blutpunkte und behältst alle anderen Sonderfähigkeiten die du evtl. besitzt. Die Zahl deiner Magiepunkte bleibt unverändert.

Die Wiederbelebung als „Ewiger Krieger“ kannst du beliebig früh oder spät nachdem du gestorben bist nutzen. Bist du im Kampf gefallen, so könntest du dich zum Beispiel augenblicklich nachdem du erschlagen wurdest wieder (mit vollen Blutpunkten!) erheben und sofort weiter gegen deine Mörder kämpfen. Genau so gut kannst du aber auch zunächst am Ort deines Todes verweilen, um zum Beispiel auf jemanden mit dem Zauber „Hauch des Lebens“ zu warten.

Du verlierst diese Sonderfähigkeit, wenn Du stirbst und als „Wandernde Seele“ wiederbelebt wirst. Sonderfähigkeiten können nicht weitergegeben oder gestohlen werden. Wird ein Erkennen des Wesens der Dinge-Zauber auf Dich angewandt, so musst Du den Besitz dieser Sonderfähigkeit bekannt geben.